Schwerbehinderung

Soziale Einschränkungen aufgrund von Krankheit, Unfall oder seit Ihrer Geburt können Sie als Behinderung amtlich feststellen lassen.

Die Feststellung ermöglicht es Ihnen, so genannte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

Gerne für Sie da

Sonja Bayer

Seniorenarbeit, Spurwechsel, Soziales, Ehrenamt

07420 9394-25

sonja.bayer(at)deisslingen.de