Lebenslage
Meldepflicht
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.
- Adressbuch - Eintrag sperren lassen
- Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Melderegister - Auskunftssperre beantragen
- Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
- Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz anmelden
Übergeordnete Lebenslage: Umzug