Was tun, wenn Sie einen Gegenstand verloren oder gefunden haben? Hier finden Sie die wichtigsten informationen:
Wo kann ich eine Fundsache abgeben?
Gefundene Gegenstände können beim Einwohnermeldeamt Deißlingen oder der Ortschaftsverwaltung Lauffen abgegeben oder abgeholt werden.
Aufbewahrungszeit
Das Amt verwahrt Fundgegenstände für die Dauer von 6 Monaten. Werden sie innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt, und hat der Finder auf seinen Rückgabeanspruch der Fundsache verzichtet, wird die Fundsache öffentlich versteigert.
Aushändigung von Fundsachen
Bei der Abholung eines verlorenen Gegenstandes hat der Verlierer sich als rechtmäßiger Eigentümer auszuweisen (Personalausweis). Dieser Nachweis ist durch eine genaue Beschreibung des Gegenstandes und gegebenenfalls des Inhalts sowie durch Angabe von Ort und Zeit des Verlustes glaubhaft zu machen.
Schlüssel verloren
Bedingt durch die große Anzahl eingehender Schlüssel ist eine telefonische Anfrage oder per E-Mail empfehlenswert.
Finderlohn
Die Begleichung des Finderlohns ist zwischen Eigentümer und Finder zu regeln.
Der gesetzliche Finderlohn (§ 971 BGB) beträgt bei Sachen
- bis zu einem Wert von 500 EUR: 5% des Wertes
- über einem Wert von 500 EUR: 5% des Wertes zuzüglich 3% vom Mehrwert
- bei Tieren beträgt der Finderlohn 3% des Wertes.