Sie müssen einen Grundbuchausdruck beantragen. Dies können Sie persönlich oder schriftlich tun. Erkundigen Sie sich vorher telefonisch bei der zuständigen Stelle.
Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Wenn diese Person im Grundbuch nicht als Eigentümerin oder Eigentümer eingetragen und damit antragsberechtigt ist, müssen Sie diese bevollmächtigen. Eine Vollmacht können Sie für diesen Einzelfall oder allgemein als Vorsorgevollmacht erteilen.
Hinweis: Das Grundbuch wird in maschineller Form als automatisierte Datei geführt. Einen einfachen oder amtlichen Ausdruck erhalten Sie bei einer Notarin / einem Notar oder bei der Grundbucheinsichtstelle der Gemeinde.
Grundbucheinsichtsstellen können Ihnen Ausdrucke nur für den Bezirk des örtlichen Grundbuchamts geben.
Als antragstellende Person können Sie sich den Ausdruck auch vom grundbuchführenden Amtsgericht Sigmaringen als Datei elektronisch schicken lassen. Grundbucheinsichtsstellen sind nicht berechtigt, einen Grundbuchausdruck elektronisch zu übermitteln.