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Bebauungsplan Wohngebiet "Im Morgen"
Der Gemeinderat der Gemeinde Deißlingen hat am 19.09.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Wohngebiet „Im Morgen“ und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.
In öffentlicher Sitzung am 17.12.2024 hat der Gemeinderat über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung aus der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen beraten, den Bebauungsplanentwurf festgestellt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) i. V. m. § 4 (2) BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Die vorhandene Bebauung im Bereich „Im Morgen“ befindet sich planungsrechtlich innerhalb der seit dem 19.12.1996 rechtskräftigen Abrundungssatzung. Allerdings mussten im Zuge der Bebauung Abweichungen zum Geltungsbereich der Abrundungssatzung festgestellt werden. Die geschaffenen, aber nicht rechtmäßigen Tatsachen auf Flurstück 1608 und die zugelassene Überschreitung auf Flurstück 1610 des Geltungsbereichs der Abrundungssatzung können durch die Schaffung von einem zugehörigen Planungsrecht nachträglich legalisiert werden. Rechtssicherheit kann somit nur durch die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans für ein allgemeines Wohngebiet erreicht werden.
Standort
Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Gebietsrand im Kernort Deißlingen und kann über die Erschließungsstraße „Im Morgen“ erreicht werden. Das Gebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,93 ha. Es weist eine Ausdehnung von ca. 100 m in Nord-Süd-Richtung und im Mittel ca. 90 m in Ost-West-Richtung auf. Es umfasst Teilflächen der Flurstücke 1605, 1606/1, 1607, 1608, 1609, 1610, 1672, 1673, 1674, 1677 und 4641.
Planungsrechtliche Situation
Für den Bebauungsplan ist das sog. Regelverfahren mit 2-stufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Im Zusammenhang mit der Planaufstellung ist eine Umweltprüfung mit Umweltbericht einschließlich Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzprüfung erforderlich.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil ist der Standort als Wohnbaufläche ausgewiesen, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt wird.
Umweltbezogene Informationen: Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Gemeinde Deißlingen verfügbar:
Im Rahmen des Umweltberichts (Fassung vom 10.12.2024, Büro Burkhard und Sandler):
- Schutzgut Mensch: Wohnumfeld, Erholungsfunktion, Gesundheit, Wohlbefinden
- Schutzgut Pflanzen, Biotope und Biologische Vielfalt: Ruderalvegetation, Feldhecken, Fettwiese mittlerer Standorte
- Tiere: Fledermäuse, Vögel, Eidechsen
- Fläche: Landwirtschaft, Flächenversiegelung
- Geologie und Boden: Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper, Filter- und Pufferfunktion
- Grundwasser: Verlust an Versickerungsflächen, geringe Durchlässigkeiten
- Oberflächengewässer: Keine direkte Betroffenheit
- Klima und Luft: Kaltluftentstehung
- Landschaft: Sichtbeziehung, Fernwirkung
- Kultur und andere Sachgüter: Bodendenkmale
Umweltrelevante Gutachten und Stellungnahmen:
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Fassung vom 10.12.2024, Büro Burkhard und Sandler)(Relevanzprüfung für Vögel, Fledermäuse und Eidechsen)
- Stellungnahme des Landratsamts Rottweil (Naturschutzbehörde, Umweltschutzamt vom 15.12.2023 mit Hinweisen zu den Schutzgebieten, zum Artenschutz, zur Eingriffs-/Ausgleichregelung, zum Bodenschutz, zum Grundwasserschutz)
Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt.
Veröffentlichung
Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom 20.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025 unter www.deisslingen.de veröffentlicht.
Darüber hinaus ist der Vorentwurf des Bebauungsplans in diesem Zeitraum auch im Rathaus Deißlingen, Kehlhof 1, 78652 Deißlingen, während der üblichen Öffnungszeiten für jedermann öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an info(at)deisslingen.de), bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Deißlingen, 18.12.2024
Ralf Ulbrich
Bürgermeister