Nachricht

Bebauungsplan Gewerbegebiet „Breite IV –2. Erweiterung“


Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Deißlingen hat am 15.02.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Breite IV –2. Erweiterung" und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.

In öffentlicher Sitzung am 26.11.2024 hat der Gemeinderat über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung aus der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen beraten, den Bebauungsplanentwurf festgestellt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) i. V. m. § 4 (2) BauGB beschlossen.

Ziele und Zwecke der Planung

Gegenstand der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zweite Erweiterung des Gewerbegebiets „Breite IV“ im Kernort der Gemeinde Deißlingen.

Die letzte Erweiterung des Gewerbegebiets „Breite IV“ liegt jetzt bereits über 10 Jahre zurück und ein Großteil der Flächen sind bereits bebaut oder sie sind zur Bebauung vorgesehen. Der von Seiten diverser Gewerbebetriebe angemeldete Bedarf lässt sich mit den Reserveflächen aus der 1. Erweiterung somit nicht mehr decken, so dass nun eine 2. Erweiterung erforderlich wird. Damit kann dem konkreten Flächenbedarf der Bauinteressenten entsprochen werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Breite IV –2. Erweiterung" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verträgliche, gewerbliche Entwicklung geschaffen werden.

Standort

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand im Kernort Deißlingen und führt die bestehenden Gewerbeflächen in westlicher Richtung fort. Der Geltungsbereich umfasst eine Planfläche von 2,75 ha. Es weist eine Ausdehnung von ca. 325 m in Nord-Süd-Richtung und im Mittel ca. 80 m in Ost-West-Richtung auf. Es umfasst Teilflächen der Flurstücke 624, 646, 647, 670, 702, 703 und 705.

Planungsrechtliche Situation

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im „Regelverfahren“ mit allen planungsrechtlich notwendigen Verfahrensschritten durchgeführt (2-stufiges Beteiligungsverfahren, Erarbeitung eines Umweltberichtes mit Eingriff- / Ausgleichsbilanzierung, artenschutzrechtlicher Einschätzung etc.).

Da die Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil als gewerbliche Fläche ausgewiesen ist, kann der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden.

Umweltbezogene Informationen: Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Gemeinde Deißlingen verfügbar:

Im Rahmen des Umweltberichts (Fassung vom 26.11.2024, Büro Burkhard und Sandler):

  • Schutzgut Mensch:

Wohnumfeld, Erholungsfunktion, Gesundheit, Wohlbefinden

  • Schutzgut Pflanzen, Biotope und Biologische Vielfalt

Ruderalvegetation, Bachabschnitt, Fettwiese mittlerer Standorte

  • Tiere

Brutvögel (Bluthänfling), Eidechsen, CEF-Maßnahmen

  • Fläche

Landwirtschaft, Flächenversiegelung

  • Geologie und Boden

Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper, Filter- und Pufferfunktion

  • Grundwasser

Verlust an Versickerungsflächen, geringe Durchlässigkeiten

  • Oberflächengewässer

Keine direkte Betroffenheit

  • Klima und Luft

Kaltluftentstehung

  • Landschaft

Sichtbeziehung, Fernwirkung, Naherholung

  • Kultur und andere Sachgüter

Bodendenkmale

Umweltrelevante Gutachten und Stellungnahmen:

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Fassung vom 12.11.2024, Büro Burkhard und Sandler)

(Relevanzprüfung für Vögel)

  • Stellungnahme des Landratsamts Rottweil (Landwirtschaftsamt, Naturschutzbehörde, Umweltschutzamt  vom 31.05.2024 mit Hinweisen zum Entzug landwirtschaftlicher Flächen, zu den Schutzgebieten, zum Artenschutz, zur Eingriffs-/Ausgleichregelung, zum Bodenschutz, zum Grundwasserschutz)

Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt.

Veröffentlichung

Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom 09.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025 unter www.deisslingen.de veröffentlicht.

Darüber hinaus ist der Vorentwurf des Bebauungsplans in diesem Zeitraum auch im Rathaus Deißlingen, Kehlhof 1, 78652 Deißlingen, während der üblichen Öffnungszeiten für jedermann öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an info(at)deisslingen.de), bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Deißlingen, 28.11.2024
Ralf Ulbrich
Bürgermeister

Satzung

Textliche Festsetzungen

Umweltbericht

Begründung

Stellungnahmen

Festsetzung und Planzeichnung