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Bebauungsplan "Berg - 2. Änderung"


Der Gemeinderat der Gemeinde Deißlingen hat am 24.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "Berg - 2. Änderung“ nach § 10 i.V. mit § 13a BauGB und die mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO BW als jeweils eigenständige Satzung beschlossen.

Bebauungsplan Berg

Maßgebend sind der Lageplan des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 24.09.2024

Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften "Berg - 2. Änderung“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan kann einschließlich der Begründung bei der Gemeindeverwaltung Deißlingen während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des in § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel im Abwägungsvorgang nach § 214 Abs. 3 Satz 2 und Fehler nach § 215 Abs. 2a sind gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Deißlingen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Deißlingen, 27.09.2024
Ralf Ulbrich
Bürgermeister