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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Solarpark "Ob Weiden"
Der Gemeinderat der Gemeinde Deißlingen hat am 25.07.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Ob Weiden" und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.
In öffentlicher Sitzung am 24.09.2024 hat der Gemeinderat über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung aus der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen beraten, den Bebauungsplanentwurf festgestellt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) i. V. m. § 4 (2) BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Gegenstand der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am südwestlichen Gebietsrand im Kernort Deißlingen. Hier beabsichtigt der Investor ABO Wind AG auf einer Gesamtfläche von ca. 6,39 ha die Erzeugung regenerativer Energie.
Die Gemeinde Deißlingen, welche 2009 bereits ein Klimaschutzkonzept erstellt hat, steht der Maßnahme positiv gegenüber und unterstützt den Investor mit der Einleitung der zugehörigen Bauleitplanung. Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) wurde am 25.07.2023 vom Gemeinderat beschlossen.
Die PV-Anlage ist mit einer Leistung von ca. 7,5 MW geplant. Sie dient der Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie, welcher in das öffentliche Stromnetz eingespeist und frei vermarktet wird.
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die rechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für eine verträgliche gewerbliche Nutzung geschaffen werden.
Standort
Aktuell werden die Flächen als landwirtschaftliches Ackerland genutzt. Es handelt sich um 2 Flurstücke, die sich nördlich der angrenzenden Kreisstraße K 5542 befinden. Das Plangebiet (6,39 ha) umfasst die Flurstücke 1173 und 1169/1 im Gewann Ob Weiden.
Planungsrechtliche Situation
Die Fläche befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Da Solaranlagen nicht zu den privilegierten Nutzungen im Außenbereich zählen, ist für die Errichtung eines großflächigen Solarparks die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Für den Bebauungsplan ist das sog. Regelverfahren mit 2-stufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Im Zusammenhang mit der Planaufstellung ist eine Umweltprüfung mit Umweltbericht einschließlich Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzprüfung erforderlich.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil ist der Standort als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Damit der Bebauungsplan aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden kann, ist der FNP punktuell zu ändern und die Fläche als Sonderbaufläche Solarpark auszuweisen. Die FNP-Änderung ist zeitgleich zum Bebauungsplan im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB durchzuführen.
Umweltbezogene Informationen: Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Gemeinde Deißlingen verfügbar:
Im Rahmen des Vorentwurfs des Umweltberichts (Fassung vom 03.09.2024, Büro 365° freiraum+umwelt):
- Schutzgut Mensch: Wohnumfeld, Erholungsfunktion, Gesundheit, Wohlbefinden, Radweg
- Schutzgut Pflanzen, Biotope und Biologische Vielfalt
Naturraum „Baar“ (Nr. 121) innerhalb der Großlandschaft „Neckar- und Tauber-Gäuplatten“, landwirtschaftliche Nutzung, Dicke Trespe
Tiere
Artenschutzrechtliche Untersuchungen für die Artengruppen Vögel (Feldlerche) mit Begehungen in 2023.
- Fläche
Landwirtschaft, Versiegelung
- Geologie und Boden
Planauswirkung
- Wasser
Grundwasserneubildung
- Oberflächengewässer
Neckar
- Klima und Luft
Kaltluftentstehung, Luftqualität, Vorbelastung, Frischluft- und Kaltluftversorgung
- Landschaft
Sichtbeziehung, Fernwirkung, Naherholung
- Kultur und andere Sachgüter
Bodendenkmale
Umweltrelevante Gutachten:
- Artenschutzrechtliches Gutachten nach § 44 BNatSchG (Brutvögel), Büro 365° freiraum+umwelt, Juni 2024
Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt.
Veröffentlichung
Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom 07.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 unter www.deisslingen.de veröffentlicht.
Darüber hinaus ist der Entwurf des Bebauungsplans in diesem Zeitraum auch im Rathaus Deißlingen, Kehlhof 1, 78652 Deißlingen, während der üblichen Öffnungszeiten für jedermann öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an info(at)deisslingen.de), bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Deißlingen, 27.09.2024
Ralf Ulbrich
Bürgermeister