Nachricht
Punktuelle Fortschreibung Flächennutzungsplan 2035
für das Gebiet der gesamten Verwaltungsgemeinschaft Rottweil
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2022 beschlossen von der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 in eine Punktuelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit dem Zielhorizont 2035 zu wechseln und die Bezeichnung „Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2030“, gemäß Beschluss vom 02.02.2018 in „Punktuelle Fortschreibung Flächennutzungsplan 2035“ zu ändern.
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2022 ebenso dem Entwurf der Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2035 in der Fassung vom 14.10.2022 zugestimmt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen. Darüber hinaus wird die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 06.02.2023 bis einschließlich 06.04.2023 durchgeführt.
Lage des Plangebietes:
Die Gemarkungsfläche des Verwaltungsraums VGRW des Flächennutzungsplans 2030 umfasst insgesamt 197 km² (19.742 ha). Das Gebiet umfasst die Große Kreisstadt Rottweil inklusive der Exklave Hochwald und den Teilorten Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen, Neufra, Neukirch und Zepfenhan sowie die Gemeinde Deißlingen mit dem Teilort Lauffen, die Gemeinde Dietingen mit den Teilorten Böhringen, Gößlingen, Irslingen und Rotenzimmern, die Gemeinde Wellendingen mit dem Teilort Wilflingen und die Gemeinde Zimmern ob Rottweil mit den Teilorten Flözlingen, Horgen und Stetten.
Ziel und Zweck:
Gemäß § 1 BauGB ist es Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu lenken. Bauleitpläne sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Da der Planungshorizont des Flächennutzungsplans 2012 erreicht wurde, hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil die Neuaufstellung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen. Da die Bearbeitung des Flächennutzungsplans den Landschaftsplan als Gegenstück bedingt, wird der Landschaftsplan zeitgleich erarbeitet.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Außerdem soll er dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie für die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild.
Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber privaten Dritten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein planungsbindendes Element dar, das deren konkrete Planungen vorbereitet und rahmensetzend bindet.
Verfahren:
Der Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung bzw. für die Punktuelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 wurde bereits am 29.06.2012 und der Beschluss für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung am 02.02.2018 gefasst. Die Amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgte am 10.03.2018. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde vom 19.03.2018. bis 07.05.2018 durchgeführt. Mit der Durchführung der Offenlage tritt das Regelverfahren nun in seine zweite Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungsstufe ein.
Umweltbezogene Informationen:
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Der Umweltbericht (Fassung vom 14.10.2022), sowie Stellungnahmen der Behörden öffentlicher Belange in der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche den Unterlagen beigefügt sind.
Hierbei weisen wir darauf hin, dass zu den geplanten Entwicklungsflächen Steckbriefe erstellt wurden und als Anlage zum Umweltbericht vorliegen. Neben der jeweiligen Gebietsbeschreibung, übergeordneten Planungen sowie den Hinweisen auf alternative Planungsmöglichkeiten, wird darin jeweils die Betroffenheit folgender Schutzgüter bewertet: Schutzgut Mensch/Erholung, Lebensräume, Tiere/Pflanzen, Fläche/Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Kultur/Sachgüter mit Risiken und deren Wechselwirkungen.
Nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist im Rahmen der Bauleitplanung für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im „Umweltbericht“ (gem. § 2a BauGB) beschrieben und bewertet werden. Grundsätzlich werden im Umweltbericht alle im Flächennutzungsplan dargestellten umweltrelevanten Vorhaben in Hinblick auf die zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen beurteilt sowie mögliche Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen benannt. Zudem werden die Ergebnisse der Alternativenprüfung dargestellt und Hinweise auf die Umweltüberwachung gegeben.
Offenlage und Einsichtnahme:
Der Entwurf der Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2035 bestehend aus:
- Begründung (Fassung vom 14.10.2022)
- Umweltbericht (Fassung vom 14.10.2022) mit
- Kriterien / Sachverhalte Siedlungsentwicklung aus landschaftsplanerischer Sicht
- Steckbriefe zu den einzelnen Verwaltungsgemeinden
- Flächenpotenzial zum Zeitpunkt der Planaufstellung (Stand März 2021) mit Baulückenplänen der einzelnen Verwaltungsgemeinden
- Flächenfindung und Alternativenprüfung (Stand Februar 2018)
- Wirtschaftsflächenentwicklungskonzept (ergänzte Fassung vom 28.04.2017)
- Wirtschaftsflächenentwicklungskonzept (März 2020/Juni 2021/Oktober 2022)
- Einzelhandelskonzept Stadt Rottweil (Fassung 19.02.2014)
- Kartenblätter zur Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 (in der Fassung vom 14.10.2022, Planstatt Senner)
– Kartenblatt Rottweil West M 1:10.000
– Kartenblatt Rottweil Ost M 1:10.000
– Kartenblatt Rottweil Kernstadt M 1:2.500
– Kartenblatt Deißlingen M 1:10.000
– Kartenblatt Dietingen M 1:10.000
– Kartenblatt Wellendingen M 1:10.000
– Kartenblatt Zimmern o.R. M 1:10.000
- Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Abwägung der Stellungnahmen in der Fassung vom 14.10.2022
wird in der Zeit vom
06. Februar 2023 bis einschließlich 06. April 2023
folgendermaßen veröffentlicht:
Die Unterlagen können im Neuen Rathaus der Stadt Rottweil, Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil, im Flur des 2. OG, gegenüber Zimmer 234 im Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung, Abt. 4.1 Stadtplanung, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Zusätzlich können während der Auslegungsfrist die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Rottweil, www.rottweil.de unter dem Pfad
www.rottweil.de/de/Wirtschaft+Bauen/Stadtentwicklung/Flächennutzungsplan eingesehen und zum Ausdruck heruntergeladen werden.
Stellungnahmen zur Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 können während der Auslegungsfrist (06.02.2023 bis einschließlich 06.04.2023) bei der Stadt Rottweil abgegeben werden:
® schriftlich an
Stadt Rottweil
FB Bauen und Stadtentwicklung
Abt. Stadtplanung
Bruderschaftsgasse 4
78628 Rottweil
® mündlich oder zur Niederschrift
innerhalb der Dienststunden in Raum 230
Neues Rathaus
Bruderschaftsgasse 4
78628 Rottweil
® per Mail an info-stadtplanung@rottweil.de
Der Versand der Unterlagen in elektronischer Form kann im Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung, Abt. 4.1 Stadtplanung unter der Tel.-Nr. 0741/494-346 oder per Mail an info-stadtplanung@rottweil.de angefordert werden.
Darüber hinaus können die Unterlagen auch in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil (Deißlingen, Dietingen, Wellendingen und Zimmern ob Rottweil) eingesehen werden und Anregungen in den Rathäusern schriftlich, mündlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Bitte beachten Sie die individuellen Öffnungsregelungen der betroffenen Rathäuser.
Der Öffentlichkeit wird innerhalb des angegebenen Zeitraums Gelegenheit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung gegeben. Über sie entscheidet der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil in öffentlicher Sitzung.
Hinweise:
Gemäß § 3 (2) Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Rottweil, den 18.01.2023
gez.
Dr. Christian Ruf
Oberbürgermeister
Planauslage des Fachbereiches Bauen und Stadtentwicklung:
vormittags: Montag bis Freitag 8:30 - 11:30 Uhr
nachmittags: Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Planauslage Rathaus Deißlingen:
vormittags: Montag 07:00 - 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
nachmittags: Donnerstag 16:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch nur nach Terminvereinbarung